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Versicherungen kündigen
Will man eine Versicherung kündigen gibt es die Begriffe der ordentlichen Kündigung und einer außerordentlichen Kündigung. Als ordentliche Kündigung werden die Kündigungen von Versicherungen bezeichnet, die unter Einhaltung der maßgeblichen Frist erklärt werden. Die Kündigungsfristen sind je nach Vertragstyp unterschiedlich. Kündigungen zum Vertragsende und danach jährlich zum Ende des Versicherungsjahres sind ordentliche Kündigungen. Bei Verträgen, die länger ...