Rürup Rente

Bisher machte die Rürup Rente für Selbstständige wenig Sinn, doch mit dem Jahressteuergesetz 2007 wird die steuerliche Seite für die Rürup Rente gravierend verändert

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Selbständige haben keine Möglichkeit eine Riester Rente abzuschließen, deshalb wurde die Rürup Rente vor einiger Zeit konzipiert.
Der Verkauf der Rürup Rente verlief allerdings mehr als schleppend und dies aus verständlichen Gründen.

Selbstständige haben meist ihre Vorsorgeaufwendungen schon ausgeschöpft, wobei allein die Krankenversicherung einen großen Teil ausmacht.

So brachte die Rürup Rente für viele der Selbständigen kaum steuerliche Vorteile und dies gaben die Verkaufszahlen wieder.

Mit dem Jahressteuergesetz 2007 , dem vom Bundesrat zugestimmt wurde, hat die Regierung nun zugestimmt, dass rückwirkend zum 01.01.2006 die Beiträge zur Rürup Rente ab dem ersten Euro steuermindern wirken.

Die anderen Vorsorgeausgaben der Selbstständigen spielen nun bei der Förderung der Rürup Rente keine Rolle mehr.

Wer sich noch im Jahr 2006 für eine Rürup Rente entscheidet kann 62 Prozent seiner Beiträge von der Steuer absetzen bis maximal 12.400 Euro (Alleinstehende) bzw. 24.800 Euro (Verheiratete).

Jahr für Jahr werden dann die Beiträge angepasst, bis im Jahr 2025 100 Prozent der Beiträge steuerfrei sind bis maximal 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete).

Aufgrund des großen steuerlichen Rahmens profitieren vor allem Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rente versichert sind. Bei der Rürup Rente können zusätzlich auch die Berufsunfähigkeit versichert werden sowie eine Absicherung für die Hinterbliebenen.

Nachteil an der Rürup Rente ist die Auszahlung nur in Form einer Rente ab dem 60. Lebensjahr und dass diese auch nicht für den Kauf von Immobilien verwendet werden kann.