Renteneintrittsalter

Die Erhöhung des Renteneintrittsalter auf 67 Jahre ist eigentliche eine Rentenkürzung. Die Ausnahmen im Gesetz sorgen allerdings für Aufregung.

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Die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre ist beschlossene Sache.

Zukünftig werden Arbeitnehmer ab dem Jahrgang 1964 nur noch mit 67 Jahren in Rente gehen können ohne Abschlag.
Ab dem Jahr 2012 wird das Renteneintrittsalter um einen Monat angehoben ab 2024 um 2 Monate bis im Jahr 2029 die 67 Jahre erreicht sind.

Eine Ausnahme gibt es für langjährige Versicherte, die mindestens 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt haben. Diese können weiterhin mit 65 Jahre in Rente gehen und dies ohne Abzüge.

Genau wegen dieser Ausnahme ist es nun möglich, dass unser Bundespräsident Horst Köhler auch dieses Gesetz stoppen könnte.
Bei vielem was die Bundesregierung anpackt gibt es verfassungsrechtliche Bedenken, so unter anderem auch in der Gesundheitsreform.

Die Probleme bei der Ausnahme für langjährige Versicherten lassen sich einfach erklären:

Der Deutsche Rentenversicherungsverbund hat eine Beispielrechnung gemacht, in der ein Arbeitnehmer, der 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt hat und eine Rente von monatlich 1.200 Euro bekommt, 24.000 Euro mehr an Rente bekommt als ein Arbeitnehmer der 44 Jahre gearbeitet hat und den gleichen Rentenanspruch erwirtschaftet hat.

Dies würde ein ungleich Behandlung sein, deshalb hoffen Kritiker, dass der Bundespräsident auch dieses Gesetz stoppen wird.